machinewitness

Nutzungsbedingungen

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Zuletzt geändert am 23. August 2026

Übersetzung

Dies ist eine Übersetzung des spanischen Originals. Maßgeblich ist die spanische Fassung; bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen gilt im Streitfall allein sie. Diese deutsche Fassung dient dem Verständnis.

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Website machinewitness.eu, des öffentlichen Wurzelprotokolls und des dokumentierten Prüfverfahrens, betrieben von der Martin Schenk S.L. („wir"). Mit der Nutzung erkennen Sie diese Bedingungen an.

1. Was MachineWitness ist

MachineWitness ist ein neutrales, tatsachenbezogenes Beweisarchiv. Es erfasst täglich, was öffentliche Domains an Maschinen ausgeliefert haben, und versiegelt diese Aufzeichnung kryptographisch. Es hält eine Tatsache fest („diese Domain hat dies an diesem Tag ausgeliefert") und nichts darüber hinaus. Wir bewerten nicht, wir ordnen nicht in Ranglisten ein, wir beschuldigen nicht und wir beraten nicht.

2. Keine Rechtsberatung; Natur der Aufzeichnung

Nichts auf dieser Website und nichts im Archiv ist Rechtsberatung; beides ersetzt keine anwaltliche Beratung. Eine Aufzeichnung von MachineWitness ist Beweismaterial zur Würdigung durch ein Gericht und die von ihm bestellten Sachverständigen. Sie ist selbst keine rechtliche Feststellung, und sie beweist weder Herkunft noch Wahrheitsgehalt eines Inhalts über die technische Herkunft hinaus, die wir erfasst haben (etwa die Antwort-Header und den Fingerabdruck des seinerzeit beobachteten TLS-Zertifikats). Welches Gewicht einer Aufzeichnung in einem Verfahren zukommt, entscheidet das zuständige Gericht.

3. Keine Gewährleistung

Archiv und Website werden „wie besehen" und nach bestem Bemühen bereitgestellt. Wir gewährleisten nicht, dass die Aufzeichnung vollständig, unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist; eine Domain kann an einem Tag unerreichbar sein, und auch das wird wahrheitsgemäß festgehalten. Eine Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck übernehmen wir nicht.

4. Nutzung der Aufzeichnung

Die täglichen Fingerabdrücke (Wurzelprotokoll) und das dokumentierte Prüfverfahren sind öffentlich, damit jede und jeder eine Aufzeichnung unabhängig nachprüfen kann. Zu diesem Zweck dürfen Sie darauf zugreifen, daraus zitieren und sie wiedergeben. Die Methodiktexte stehen unter einer Creative-Commons-Namensnennung-Lizenz (CC BY 4.0). Sie dürfen eine Aufzeichnung von MachineWitness nicht als gerichtliche Entscheidung darstellen, sie nicht verändern und ihren Aussagegehalt nicht unzutreffend wiedergeben.

5. Beweisauszüge

Die öffentlichen Seiten dieses Archivs veröffentlichen zu keiner Zeit Inhalte. Was eine Datei an einem bestimmten Tag ausgeliefert hat, wird als Beweisauszug auf Anfrage und gegen Entgelt erteilt. Was ein Auszug enthält, was er beweist und was nicht, wie er angefordert wird und welche Entgelte derzeit gelten, steht auf der Seite Beweisauszug, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

Für jeden Auszug gelten vier Bedingungen; wir nennen sie hier, weil sie bestimmen, welche Art von Zeuge dieses Archiv ist:

Beobachtung auf Antrag. Jeder kann beantragen, dass eine oder mehrere Domains, eigene oder fremde, gegen ein veröffentlichtes einmaliges Entgelt in den Kern dieses Archivs aufgenommen werden; das Entgelt fällt je angefangenem Block von zwanzig Domains an. Zugesagt wird die Aufnahme: innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlung, auf beiden Zeugen, mit datiertem Eintrag im öffentlichen Register dieses Archivs. Von da an wird jede aufgenommene Domain täglich beobachtet wie jede andere Domain im Kern, ohne zeitliche Begrenzung und ohne jede weitere Zahlung; ein fehlgeschlagener Abruf wird als solcher festgehalten, weder nachgeholt noch verschwiegen. Der Antragsteller erhält nichts, was ein Dritter nicht ebenso erhielte: keine Inhalte, keine Benachrichtigungen, keinen Vorrang, keine Nennung, und Auszüge zu denselben veröffentlichten Entgelten wie jeder andere. Eine bereits im Kern beobachtete Domain wird nicht berechnet. Umfasst ein Antrag mehr als zwanzig Domains, werden die aufgenommenen Domains als Teil des Registers dieses Archivs veröffentlicht, ohne den Antragsteller zu nennen. Ein Ausschluss nach der Datenschutzerklärung geht vor; beendet er eine Aufnahme innerhalb von dreißig Tagen, wird das Entgelt für diese Domain erstattet.

Ein Verlangen nach Art. 17 DSGVO auf Löschung personenbezogener Daten ist unentgeltlich, bedarf keiner Begründung und wird von diesem Abschnitt nicht berührt.

6. Verfügbarkeit und Änderungen

Wir können Teile der Website oder des Dienstes ändern, aussetzen oder einstellen, und wir können diese Bedingungen fortschreiben, während sich das Archiv entwickelt. Wesentliche Änderungen werden auf dieser Seite mit neuem Datum ausgewiesen.

7. Anwendbares Recht und Sprache

Diese Bedingungen unterliegen spanischem Recht. Zuständig sind die Gerichte in Madrid, Spanien, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzvorschriften Ihres Wohnsitzes.

Klausel im Entwurf · juristische Prüfung steht aus

Diese Bedingungen sind in spanischer Sprache abgefasst. Weichen die Sprachfassungen voneinander ab, ist die spanische Fassung maßgeblich. Dieser deutsche Text ist eine Übersetzung des spanischen Originals und dient dem Verständnis.

8. Kontakt

contact@machinewitness.eu. Bei Fragen zum Crawler oder für ein Ausschluss- oder Löschverlangen siehe Crawler & Kontakt.